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Fachbereich Bauprodukte und Europäische Angelegenheiten (FABEA)

FABEA ist die Einheit innerhalb des BBL, die für die verschiedenen Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Bundesgesetzgebung über Bauprodukte zuständig ist, einschliesslich der Beziehungen zur Europäischen Union.

Verschiedene Bauproduktetypen (Mauerziegel, Stahlkonstruktion und Holzplatten).

Lagerung von Betonfertigteilen mithilfe eines Industriekrans.

Präsentation und Aufgaben

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist beim Bund das zuständige Fachamt für den Bauproduktesektor. In dieser Funktion hat es bei der Umsetzung der Bauprodukteerlasse vielfältige Aufgaben zu erfüllen.Für den Bauproduktesektor zuständig ist im BBL der Fachbereich Bauprodukte.

Architektenpläne auf einer Arbeitsplatte.

Gesetzgebung und Dokumentation

Die Bauproduktegesetzgebung besteht hauptsächlich aus dem Bauproduktegesetz vom 21. März 2014 (SR 933.0) und der dazugehörigen Verordnung vom 27. August 2014 (SR 933.01). Schliesslich findet man die Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte vom 10. September 2014 (SR 933.011.3). Auf europäischer Ebene regelt die Bauprodukteverordnung (Verordnung [EU] Nr. 305/2011) die Materie. Nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA; SR 0.946.526.81) gilt die schweizerische Gesetzgebung als gleichwertig mit der europäischen Verordnung.

Verladen von Waren, die für den Verkauf bestimmt sind.

Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Das Bauproduktegesetz kennt kein Zulassungssystem für das Inverkehrbringen von Bauprodukten. Stattdessen müssen die Wirtschaftsakteure (hauptsächlich Hersteller, aber auch Händler und Importeure) bestimmte Regeln beachten, um ihre Produkte rechtmässig auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringen zu dürfen.

Auswahl der verschiedenen Materialien, die für die Gestaltung eines Bauwerks verwendet werden sollen.

Technische Spezifikation

Im System der Rechtsvorschriften für Bauprodukte sind harmonisierte technische Spezifikationen von wesentlicher Bedeutung, da sie die Methoden und Kriterien für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf ihre wesentlichen Merkmale, auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit für den Benutzer, festlegen.

Container mit Waren bei einem Import.

Marktüberwachung und Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Eine wirksame, an die europäischen Normen angepasste Marktüberwachung soll sicherstellen, dass die Angaben zu den Produkten zuverlässig und korrekt sind, dass die Produkte sicher sind und dass die angegebenen Merkmale auch tatsächlich vorhanden sind. Eine wirksame Marktüberwachung ist auch eine der wichtigsten Voraussetzungen für die im MRA geforderte Gleichwertigkeit der Vorschriften und trägt dazu bei, unlautere Praktiken im Rahmen des freien Warenverkehrs zu verhindern. Stichprobenkontrollen und spezifische Kontrollen bei besonderen Ereignissen sind die beiden Hauptformen der Marktüberwachung. Die Kontaktstelle hat die Aufgabe, die Wirtschaftsakteure und die Behörden über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie über andere Aspekte im Zusammenhang mit der Bauproduktegesetzgebung zu informieren.

Test eines Metallteils an einer Maschine.

Konformitätsbewertungsstellen und Technische Bewertungsstelle

Die Konformitätsbewertungsstellen, auch bezeichnete Stellen (Notified Bodies NB) genannt, und die technischen Bewertungsstellen (Technical Assessment Bodies TAB) spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Verfahrens zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (EVCP-System). Diese Stellen, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, können keine Verwaltungsentscheidungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern treffen.

Messungen während eines Tests, der an einem metallischen Element durchgeführt wird.

Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit

Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Englisch: Assessment and Verification of Constancy of Performance, AVCP) ist die Voraussetzung für die Erstellung einer Leistungserklärung. Die Verfahren bzw. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Verfahren bzw. AVCP-Systeme) sollen dazu dienen, genaue, zuverlässige und vergleichbare Informationen über die Leistungen eines Bauproduktes zu erhalten.

European Commission

28. August 2025

Beziehungen mit der Europäischen Union

Die Schweizer Gesetzgebung ist äquivalent mit der europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung 305/2011). Die Äquivalenz dieser Erlasse ist die Voraussetzung für den Erhalt des Kapitels 16 des bilateralen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA, SR 0.946.526.81).Um den Marktzugang für die Schweizer Unternehmen zum Markt der Europäischen Union (EU) im Bereich der Bauprodukte zu erhalten, beabsichtigt der Bundesrat, die Äquivalenz der Schweizer Erlasse mit der revidierten europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung 2024/3110), damit das MRA weitergeführt werden kann.Aufgrund des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 951.46) hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, ihre technischen Vorschriften auf die Vorschriften ihrer wichtigsten Handelspartner abzustimmen. Im Bauproduktesektor ist der wichtigste Handelspartner mit etwa 90 % die EU.