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Marktüberwachung und Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Eine wirksame, an die europäischen Normen angepasste Marktüberwachung soll sicherstellen, dass die Angaben zu den Produkten zuverlässig und korrekt sind, dass die Produkte sicher sind und dass die angegebenen Merkmale auch tatsächlich vorhanden sind. Eine wirksame Marktüberwachung ist auch eine der wichtigsten Voraussetzungen für die im MRA geforderte Gleichwertigkeit der Vorschriften und trägt dazu bei, unlautere Praktiken im Rahmen des freien Warenverkehrs zu verhindern. Stichprobenkontrollen und spezifische Kontrollen bei besonderen Ereignissen sind die beiden Hauptformen der Marktüberwachung.

Die Kontaktstelle hat die Aufgabe, die Wirtschaftsakteure und die Behörden über die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie über andere Aspekte im Zusammenhang mit der Bauproduktegesetzgebung zu informieren.

Container mit Waren bei einem Import.

Marktkontrolle

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist das zentrale Marktüberwachungsorgan für Bauprodukte in der Schweiz (Art. 29 Abs. 3 BauPG).

Produktinformationsstelle für das Bauwesen

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) betreibt die Produkteinformationsstelle für das Bauwesen.