Zugang zu amtlichen Dokumenten
Seit der Einführung des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (BGÖ, SR 152.3) kann jede Person Einsicht in amtliche Dokumente verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.
Das Recht auf Zugang besteht für Dokumente, die ab dem 1. Juli 2006 von einer Behörde erstellt oder empfangen worden sind. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten kann zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt oder verweigert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Einsicht in amtliche Dokumente die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde beeinträchtigt oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet werden könnte. Weitere Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip sind ferner vorgesehen, wenn Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden könnten.
Wohin sind die Anfragen zu richten?
Die Anfragen sind direkt an das Amt zu richten, welche das entsprechende Dokument erstellt hat. Für Dokumente, welche vom BBL erstellt wurden, können die Anfragen per Post oder per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Medienstelle
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Tel: +41 (0)58 465 50 03
E-Mail: media@bbl.admin.ch
Gebühren
In Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten des BBL werden grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Eine Gebühr kann ausnahmsweise erhoben werden, wenn die Bearbeitung eines Zugangsgesuchs mehr als 8 Stunden Arbeitsaufwand erfordert. Besteht die Absicht, eine Gebühr zu erheben, so erfolgt eine vorgängige Anfrage an die gesuchstellende Person, ob sie ihr Gesuch aufrechterhalten möchte. Im Übrigen wird auf Artikel 17 BGÖ sowie Abschnitt 5 der Öffentlichkeitsverordnung (VBGÖ, SR 152.31) verwiesen.
Weiterführende Informationen

Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund (KBB)
Das Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KBB schult, berät und unterstützt die Beschaffungsstellen und die Bedarfsstellen in den Bereichen der Waren- und Dienstleistungsbeschaffung.

Beschaffung
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Bereich Logistik, stellt als zentrale Beschaffungsstelle die Versorgung der Bundesverwaltung mit logistischen Gütern sicher.