Rechtliche Grundlagen
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verfolgt die gemäss Art. 19f OV-EFD (SR 172.215.1) festgelegten Ziele. So sorgt es nach Massgabe der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes, VILB (172.010.21) für die Unterbringung der Bundesverwaltung, der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste, der eidgenössischen Gerichte sowie der Vertretungen der Schweiz im Ausland. Zudem deckt das BBL als ausschliesslicher Leistungserbringer in allen Phasen des Logistikprozesses die Bedürfnisse der zentralen Bundesverwaltung, der Behördenkommissionen und der administrativ der Bundesverwaltung zugewiesenen Einheiten.
Zur Verfolgung dieser Ziele sorgt das BBL für ein vollumfängliches Immobilienmanagement, gewährleistet im Bereich Logistik als zentrale Beschaffungsstelle im zivilen Bereich insbesondere die Grundversorgung mit Standardprodukten sowie Sortimentsartikeln und vertreibt ebenfalls als zentrale Stelle Bundespublikationen und Drucksachen zuhanden der Öffentlichkeit sowie der Bundesverwaltung (bezüglich Aufgaben des BBL als zentralen Beschaffungsstellen vgl. auch 2. Kapitel Org-VöB, SR 172.056.15). Es ist sodann zuständig für die Aufbereitung und Ausgabe von Bundesdaten

Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund (KBB)
Das Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KBB schult, berät und unterstützt die Beschaffungsstellen und die Bedarfsstellen in den Bereichen der Waren- und Dienstleistungsbeschaffung.

Unser Leitbild – unsere Werte
Wir Mitarbeitenden des Bundesamts für Bauten und Logistik sind stets bemüht, unser Handeln und Verhalten konsequent am Leitbild auszurichten.

Aufgaben und Organisation
Das Bundesamt für Bauten und Logistik plant und realisiert Bauprojekte, betreibt und bewirtschaftet Immobilien, erstellt Publikationen, führt Umzüge durch, bietet Rechtsberatung und tätigt Beschaffungen. Vom Fertigungsingenieur bis zur Reinigungskraft arbeiten beim BBL Menschen in vielen diversen Berufsfeldern.