Bezeichnete und Notifizierte Stellen

Die bezeichneten und notifizierten Stellen sind Stellen, die sind befugt sind, als dritte Partei Aufgaben bei der Bewertung und Überprüfung der Verfahren zur Leistungsbeständigkeit durchzuführen. Die Gesetzgebung über Bauprodukte unterscheidet zwischen drei Arten von Stellen:

  • Produktzertifizierungsstellen, die die konsistente beständige Leistung von Bauprodukten bescheinigen;
  • Zertifizierungsstellen für die werkseigene Produktionskontrolle, die die werkseigene Produktionskontrolle auf der Grundlage einer Erstinspektion des Herstellungsbetriebs und einer kontinuierlichen Überwachung der werkseigenen Produktionskontrolle zertifizieren;
  • Prüflaboratorien, die die Eigenschaften oder die Leistung von Bauprodukten messen, prüfen, untersuchen, berechnen oder anderweitig bestimmen.

Für die Bezeichnung dieser Stellen ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zuständig (Art. 15 BauPG). Eine bezeichnete Stelle gilt als notifiziert, wenn sie in das NANDO-Informationssystem der Europäischen Union aufgenommen wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne dass von ihr Gebrauch gemacht wurde.

Auf der Grundlage des Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, SR 0.946.526.81) können notifizierte Stellen ihre Dienstleistungen in der ganzen EU sowie im EWR anbieten.

Letzte Änderung 01.03.2023

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