Organisation

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist beim Bund das zuständige Fachamt für den Bauproduktesektor. In dieser Funktion hat es bei der Umsetzung der Bauprodukteerlasse vielfältige Aufgaben zu erfüllen.

Die Bauprodukteerlasse des Bundes (Bauproduktegesetz, BauPG, und Bauprodukteverordnung, BauPV) regeln das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Schweizer Markt. Sie dienen zugleich als schweizerische Referenzgesetzgebung für den Einbezug des Bauproduktesektors in das bilaterale Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) und zielen auf den Abbau und die Vermeidung technischer Handelshemmnisse in diesem Sektor.

Für den Bauproduktesektor zuständig ist im BBL der Fachbereich Bauprodukte.  

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Bauprodukte gehören insbesondere

  • die Erhaltung und Fortentwicklung des Bauproduktekapitels im bilateralen Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) und die Umsetzung der Rechtswirkungen des MRA-Bauproduktekapitels wie beispielsweise die Bezeichnung zur Notifizierung schweizerischer Stellen im Bauproduktebereich;
     
  • die allfällige Revision der Bauprodukteerlasse (Bauproduktegesetz, BauPG, und Bauprodukteverordnung, BauPV) zur Anpassung an die Anforderungen der europäischen Rechtsakte, um die Äquivalenz der schweizerischen Sektorgesetzgebung im MRA zu erhalten;
     
  • der Vollzug des BauPG und der BauPV sowie weiterer Ausführungsvorschriften dieser Erlasse;
     
  • die Vollzugsaufgaben des zentralen Marktüberwachungsorgans für Bauprodukte, einschliesslich der Koordinations-, Kontroll- und Aufsichtsfunktion für den Vollzug der Marktüberwachung für Bauprodukte;
     
  • die Informationsaufgaben der Produktinformationsstelle für das Bauwesen einschliesslich der Leitung dieser Stelle und der Bearbeitung von Fragestellungen im Spannungsfeld zwischen dem Inverkehrbringen und der Bereitstellung von Bauprodukten einerseits und deren Verwendung andererseits;
     
  • die Bezeichnung von technischen Normen und sonstigen technischen Spezifikationen;
     
  • die Bezeichnung von Ausführungsvorschriften zur europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011);
     
  • das Führen des Sekretariats der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte;
     
  • die Leitung von Fachausschüssen der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte (wie z.B. den VASCC);
     
  • die Durchführung von Informations-, Fortbildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen im Anwendungsbereich der Bauprodukteerlasse; und
     
  • die Vertretung der Schweiz in verschiedenen europäischen Fachgremien nach dem europäischen Bauprodukterecht (insbesondere Standing Committee on Construction, SCC, nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011).

Letzte Änderung 24.11.2015

Zum Seitenanfang

https://www.bbl.admin.ch/content/bbl/de/home/themen/fachbereich-bauprodukte/organisation.html