Im Bereich des Immobilienmanagements verfolgt der Bundesrat die folgenden strategischen Ziele (Art. 2 Abs. 2 VILB):
- Konzentration der Unterbringung von Organisationseinheiten der Bundesverwaltung in polyvalenten Objekten angemessener Grösse, die - soweit dies wirtschaftlich ist - im Eigentum des Bundes stehen;
- Schaffung und Befolgung nachhaltiger Standards bezüglich Planung, Bau, Einrichtung, Bewirtschaftung, Betrieb und Rückbau; zur Unterstützung dieses Ziels führt die Bundesverwaltung ein Ressourcen- und Umweltmanagement durch.
Im Bereich der Logistik verfolgt der Bundesrat die folgenden strategischen Ziele (Art. 2 Abs. 3 VILB):
- Standardisierung und Führung von Sortimenten;
- Volumenbündelung im Einkauf und Beschaffungskooperationen mit anderen Organisationen der öffentlichen Hand;
- periodische Überprüfung und Weiterentwicklung der Beschaffungsprozesse und -organisationen;
- Zentralisierung hoheitlich begründeter Datenausgaben auf Medien wie Papier, CD usw.;
- Nutzbarmachung und Vertrieb von Bundesdaten aller Art einschliesslich Massenversand.