Strategische Ziele

Im Bereich des Immobilienmanagements verfolgt der Bundesrat die folgenden strategischen Ziele (Art. 2 Abs. 2 VILB):

  • Konzentration der Unterbringung von Organisationseinheiten der Bundesverwaltung in polyvalenten Objekten angemessener Grösse, die - soweit dies wirtschaftlich ist - im Eigentum des Bundes stehen;
  • Schaffung und Befolgung nachhaltiger Standards bezüglich Planung, Bau, Einrichtung, Bewirtschaftung, Betrieb und Rückbau; zur Unterstützung dieses Ziels führt die Bundesverwaltung ein Ressourcen- und Umweltmanagement durch.

Im Bereich der Logistik verfolgt der Bundesrat die folgenden strategischen Ziele (Art. 2 Abs. 3 VILB):

  • Standardisierung und Führung von Sortimenten;
  • Volumenbündelung im Einkauf und Beschaffungskooperationen mit anderen Organisationen der öffentlichen Hand;
  • periodische Überprüfung und Weiterentwicklung der Beschaffungsprozesse und -organisationen;
  • Zentralisierung hoheitlich begründeter Datenausgaben auf Medien wie Papier, CD usw.;
  • Nutzbarmachung und Vertrieb von Bundesdaten aller Art einschliesslich Massenversand.

Letzte Änderung 13.12.2022

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