Immobilienmanagement
Die zivile Bundesverwaltung deckt ihren Raumbedarf mehrheitlich aus dem Gebäudebestand des Bundes. Wir ermitteln, planen, steuern und bewirtschaften diesen Raumbedarf, um die bestehenden oder zukünftigen Bedürfnisse der Nutzerorganisationen abzudecken. Dazu gehört, Flächen anzumieten oder zu erwerben, Sanierungen durchzuführen, Neubauten und Umbauten zu realisieren sowie nicht mehr benötigte Infrastrukturen zu verkaufen oder zurückzubauen.

Auftrag
Der Schweizerische Bundesrat hat die Aufgaben des öffentlichen Immobilienmanagements in der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes VILB definiert. Gemäss Art. 7 Abs. 2 umfasst es einerseits «die Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Bundesverwaltung». Andererseits wahrt es die «Interessen des Bundes als Liegenschaftseigentümer und -besitzer sowie als Bauherr, Liegenschaftsbewirtschafter und -betreiber».

Nachhaltiges Immobilienmanagement
Nachhaltiges Immobilienmanagement bedeutet, das Portfolio nicht nur wirtschaftlich effizient zu gestalten, sondern gleichwertig ökologische und gesellschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Bei Neubauten und Sanierungen in der Schweiz wenden wir den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz SNBS als Planungsgrundlage an und erarbeiten ergänzend und projektspezifisch die passende Zertifizierung. Bei Bauten im Ausland legen wir Schweizer Standards zugrunde, die oft höher sind als die jeweils lokalen Anforderungen.

Klimapaket
2019 hat der Bundesrat entschieden, dass die Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber dem Jahr 2006 senken muss. Das dafür definierte «Klimapaket Bundesverwaltung» wurde 2022 in Folge der Motionen Français (19.3750) und Jauslin (19.3784) aktualisiert, um die Energieversorgung durch den Ausbau der Stromproduktion auf Bundesbauten zu stärken. Das BBL hat die zentrale Rolle, für sein grosses Immobilienportfolio diesen Wandel bis 2034 vorbildlich und konsequent mitzugestalten. Es hat Strategien entwickelt, die Umsetzungskonzepte für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und energetische Gebäudesanierung beinhalten.

Immobilienverkäufe
Immobilien der zivilen Bundesverwaltung kommen in den Verkauf, wenn sie nicht mehr benötigt werden und andere Organisationen der Bundesverwaltung keinen Bedarf anmelden. Die Erlöse aus dem Verkauf fliessen in die allgemeine Bundeskasse. Für die Bewertung und den Verkauf arbeitet das BBL mit externen Bau- und Immobilienfachleuten zusammen. Die angebotenen Immobilien werden auf den üblichen Immobilienportalen ausgeschrieben und die Verkäufe im Bieterverfahren abgewickelt.