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Klimapaket

2019 hat der Bundesrat entschieden, dass die Bundesverwaltung ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber dem Jahr 2006 senken muss. Das dafür definierte «Klimapaket Bundesverwaltung» wurde 2022 in Folge der Motionen Français (19.3750) und Jauslin (19.3784) aktualisiert, um die Energieversorgung durch den Ausbau der Stromproduktion auf Bundesbauten zu stärken. 

Das BBL hat die zentrale Rolle, für sein grosses Immobilienportfolio diesen Wandel bis 2034 vorbildlich und konsequent mitzugestalten. Es hat Strategien entwickelt, die Umsetzungskonzepte für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und energetische Gebäudesanierung beinhalten.

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