Vernehmlassung 2012

Das Bauprodukterecht des Bundes (Bauproduktegesetz und Bauprodukteverordnung) wird einer Totalrevision unterzogen. Vom 21. September bis 21. Dezember 2012 ist das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Bauprodukteerlasse des Bundes durchgeführt worden. Neben den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wurden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zwölf politische Parteien, drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 44 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.

Die Auswertung der eingegangenen 65 Stellungnahmen hat gezeigt, dass die Revisionsvorlage von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüsst wird. Die Befürwortenden begründen ihre Zustimmung zur Vorlage damit, dass der Handel der Schweiz mit der EU im Bereich Bauprodukte von grosser wirtschaftlicher Bedeutung sei und ein Verzicht auf die Revision zu technischen Handelshemmnissen führen würde. Das MRA sei für die Schweizer Volkswirtschaft wichtig, denn es gewährleiste, dass der grenzüberschreitende Austausch von Bauprodukten verhältnismässig und mit gleich langen Spiessen vorgenommen werden könne. Ein Zurückfallen des Bauproduktesektors hinter den schon erreichten Abbau technischer Handelshemmnisse wäre mit bedeutenden Wettbewerbsnachteilen und Handelsverzerrungen verbunden. Deshalb gelte es unbedingt, für die Gleichwertigkeit der Schweizerischen Bauproduktegesetzgebung zu sorgen, um das MRA nicht zu gefährden.

Letzte Änderung 01.11.2019

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