Botschaft Bauproduktegesetz 2013

Das Bauprodukterecht des Bundes soll an die neue europäische Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, Construction Products Regulation, CPR) angepasst werden. Dies schlägt der Bundesrat mit der Botschaft zur Totalrevision der Schweizer Bundesgesetzgebung über Bauprodukte vor, die er am 4. September 2013 dem Parlament überwiesen hat. Ziel der Revision ist es, die Vorteile des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) für die Schweiz zu erhalten.

Mit den im Jahre 2001 in Kraft getretenen Bauprodukteerlassen wurde eine Referenzgesetzgebung zur bisherigen europäischen Bauprodukterichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG, Construction Products Directive, CPD) geschaffen. Dies war die Grundlage dafür, dass das MRA im Jahre 2008 um ein Kapitel für Bauprodukte erweitert werden konnte. Das MRA dient dem Abbau von technischen Handelshemmnissen und gewährleistet für die schweizerischen Exporteurinnen und Exporteure, die am europäischen Binnenmarkt für Bauprodukte teilnehmen wollen, „gleich lange Spiesse", weil Doppelprüfungen, Zusatzkosten, Verzögerungen und Wettbewerbsnachteile entfallen. Ausserdem eröffnet das MRA einen europaweiten Markt für schweizerische Konformitätsbewertungsstellen, die Produktprüfungen, Produktzertifizierungen und Zertifizierungen der werkseigenen Produktionskontrolle durchführen. Schliesslich profitieren von der Marktöffnung durch das MRA auch die Verwenderinnen und Verwender von Bauprodukten infolge eines deutlich gewachsenen Produktangebots, einer schnelleren Markteinführung von Produkten und des entsprechenden Wettbewerbs in der Branche.

Die bisherige CPD wurde von der im April 2011 in Kraft getretenen CPR abgelöst. Die CPR ist seit dem 1. Juli 2013 in der EU umfassend anwendbar. Dadurch ist die Gleichwertigkeit der technischen Vorschriften der EU und der Schweiz unter dem MRA nicht mehr gegeben. Diese Gleichwertigkeit ist jedoch die Voraussetzung für den Fortbestand des MRA in diesem Sektor. Die Revision des Bauprodukterechts des Bundes soll eine europakompatible Anpassung an das neue europäische Bauprodukterecht gewährleisten, damit das MRA-Bauproduktekapitel weitergeführt werden kann und dessen Vorteile für die Schweizer Volkswirtschaft auch zukünftig erhalten bleiben.

Gleichzeitig soll das revidierte Bauprodukterecht Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer reduzieren, für mehr Transparenz, Verfahrensvereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sorgen sowie zur Bauwerkssicherheit und Nachhaltigkeit einen wichtigen Beitrag leisten.

 

Letzte Änderung 05.05.2020

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