Sicherer und schöner - Brandschutzrichtlinie 2015 sei Dank

Die Anpassung von Brandschutzrichtlinien erlaubte dem BBL, beim Gebäude an der Schwarzenburgstrasse 155 die schlecht begehbaren Nottreppen an der Aussenseite des Gebäudes zu entfernen und Fluchtwege innerhalb des Gebäudes bereitzustellen und zu signalisieren. Das Resultat ist sowohl ästhetisch (Gebäudeansicht) als auch sicherheitstechnisch eine Verbesserung zur vorherigen Situation. Ein Beispiel dafür, dass die Überarbeitung von Richtlinien nicht nur auf dem Papier Auswirkungen haben kann.

Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen (VKF) stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Alle ca. 15 Jahre werden diese Richtlinien aufgrund der in dieser Zeit gemachten Erkenntnissen und der Analyse neuer Materialien und Fortschritten in der Technik überarbeitet.

In der überarbeiteten Version, welche durch das IVTH (Interkantonale Vereinigung zum Abbau Technischer Handelshemmnisse) am 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt wurde, wurde die Fluchtwegdistanz von 20 auf 35 Meter erhöht. Heute gilt: Führen Fluchtwege nur zu einem vertikalen Fluchtweg oder einen Ausgang an einen sicheren Ort im Freien, darf deren Gesamtlänge 35 Meter nicht übersteigen.
Aufgrund von Auswertungen aus Brandereignissen der vergangenen Jahre kam die VKF zum Schluss, dass eine solche Erhöhung sicherheitstechnisch vertretbar, wirtschaftlich sinnvoll und mit Sinn und Zweck der Richtlinien vereinbar ist. Dem BBL ermöglichte dies, am Gebäude der Schwarzenburgstrasse 155 Änderungen vorzunehmen, die in verschiedener Hinsicht einen deutlichen Mehrwert bringen.

Intuitiver und eindeutiger

Dank dieser neuen Regelung konnte das BBL in Absprache mit dem Nutzer des Gebäudes, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), die gefährlichen Fluchtwege über die Nottreppen aufheben. Denn bei diesem Gebäude beträgt die maximale Fluchtwegdistanz aus der Nutzungseinheit 28 Meter, wodurch mit der neuen Richtlinie die Nottreppen nicht mehr erforderlich sind. Die Benutzung dieser Nottreppen war aufgrund ihrer Konstruktion einerseits für Flüchtende nicht ganz ungefährlich, andererseits hatte sich bei Evakuierungsübungen in den letzten Jahren auch gezeigt, dass sie trotz eindeutiger Signaletik nie genutzt wurden. Die neuen Fluchtwege sind nun intuitiver und eindeutiger, und die Signaletik wurde natürlich entsprechend angepasst.

Schönere Aussenansicht

Nicht nur die Nutzer sind im Hinblick auf die nächste Evakuierungsübung sehr zufrieden mit den neuen Fluchtwegen, sondern auch der Denkmalschutz Köniz zeigt sich sehr erfreut. Das im Jahre 1901 erstellte Gebäude wurde ursprünglich ohne Nottreppen an der Fassade gebaut; es wurde erst 1984 aufgrund der damals gültigen Brandschutzvorschriften mit den Nottreppen ausgerüstet. Wie auf den Vorher-Nachher-Bildern ersichtlich ist, hatten sie sich auf die Gebäudeansicht negativ ausgewirkt. Im ursprünglichen Zustand zeigt das Gebäude nun wieder seinen früheren Charme.

Letzte Änderung 08.08.2022

Zum Seitenanfang

https://www.bbl.admin.ch/content/bbl/de/home/bauten/bauten_inland/aktuelle-bauprojekte/brandschutzrichtlinie_2015.html