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Marktkontrolle

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) ist das zentrale Marktüberwachungsorgan für Bauprodukte in der Schweiz (Art. 29 Abs. 3 BauPG).

Daher liegt eine funktionierende Marktüberwachung nicht nur im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch der Industrie und des Handels. Im Fall der Bauprodukte kommt hinzu, dass die effektiv kontrollierte Angabe von Produktleistungen in der Leistungserklärung den Eigentümerinnen und Eigentümern oder Nutzerinnen und Nutzern der Bauwerke dient: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Produktleistungen in der Leistungserklärung richtig deklariert sind.

Produkte, die vorgeben, einen bestimmten Schwellenwert oder eine bestimmte Leistungsklasse zu erfüllen, diese dann aber nicht oder nur eingeschränkt erfüllen, stellen eine Gefahr für das Bauwerk dar, in das sie eingebaut werden.