Bundesrat bestätigt SAP als Kernsystem für die Supportprozesse der zentralen Bundesverwaltung

Bern, 28.06.2017 - Die zentrale Bundesverwaltung setzt seit vielen Jahren als Kernsystem zur Unterstützung der Supportprozesse die Software des Herstellers SAP ein. Im Rahmen der zurzeit erarbeiteten IKT-Strategie für ERP 2023 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 entschieden, dass die neue SAP-Softwaregeneration auch künftig als Kernsystem für die Supportprozesse eingesetzt werden soll.

Seit einigen Jahren setzt die Bundesverwaltung für die Unterstützung der Supportprozesse im Bereich Finanz-, Personal-, Logistik- und Immobilienmanagement die Software-Lösung SAP ein. Im Jahr 2015 teilte die Firma SAP der Bundesverwaltung mit, dass die aktuell eingesetzte SAP-Version ab Ende 2025 weder weiterentwickelt noch weiter unterstützt wird. Mit der Strategie «ERP-IKT 2023» soll nun das weitere Vorgehen der Bundesverwaltung im Bereich der Informatikunterstützung für Enterprise Resource Planning (ERP) geklärt werden.

Die Firma SAP sieht vor, die bisherigen SAP-Applikationen auf die weiterentwickelte SAP HANA-Technologie und das Produkt S/4HANA umzustellen. Im Rahmen von Lizenzbereinigungen hat die Bundesverwaltung SAP HANA per Ende 2016 unter Einhaltung des Beschaffungsrechts bereits rechtskräftig beschafft.

Für die Arbeiten an der Strategie «ERP-IKT 2023» und deren Umsetzungsplanung ist es wichtig, frühzeitig zu wissen, ob als Kernsystem zur Unterstützung der Supportprozesse auch weiterhin SAP eingesetzt wird oder eine andere Plattform beschafft werden soll. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass künftig als ERP-Kernsystem der zentralen Bundesverwaltung die neue Business Suite SAP S/4HANA basierend auf der HANA-Technologieplattform eingesetzt werden soll.

Darauf basierend wird nun die Strategie 2023 für die IKT-Unterstützung der Supportprozesse entwickelt. Die Strategie, das Umsetzungsprogramm sowie die Finanzierungsanträge werden dem Bundesrat voraussichtlich Ende April 2018 zur Entschei­dung vorgelegt.

Zurzeit noch offen ist die Vergabe sämtlicher Implementierungs-Dienstleistungen. Auch ist zu prüfen, ob allenfalls einzelne Module, welche nicht durch den SAP-Standard abgedeckt werden, von anderen Anbietern bezogen werden können. Weiter wird geprüft, wo Synergien in der internen Leistungserbringung, insbesondere zwischen dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation und der Führungsunterstützungsbasis der Armee, in diesem Bereich realisiert werden könnten.


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Letzte Änderung 26.04.2021

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