Zum Hauptinhalt springen

Rechtsgrundlagen

Die bisherigen Bauprodukteerlasse des Bundes von 2001 – Bauproduktegesetz (BauPG 2001) vom 8. Oktober 1999 und Bauprodukteverordnung (BauPV 2001) vom 27. November 2000, beide in Kraft getreten am 1. Januar 2001 - setzten zusammen mit der Interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) die ehemalige EU-Bauprodukterichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) von 1988 um. Diese Richtlinie wurde zum 1. Juli 2013 vollständig von der neuen europäischen Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) abgelöst. Am 1. Oktober 2014 sind die revidierten Bauprodukteerlasse des Bundes von 2014 – Bauproduktegesetz (BauPG 2014) vom 21. März 2014, Bauprodukteverordnung (BauPV 2014) vom 27. August 2014 und Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte vom 10. September 2014 – in Kraft getreten. Bauprodukte dürfen seit dem 1. Juli 2015 ausschliesslich nach den revidierten Bauprodukteerlasen in Verkehr gebracht werden.

Bundesgesetz über Bauprodukte (Bauproduktegesetz, BauPG)

Am 1. Oktober 2014 ist die totalrevidierte Fassung des BauPG in Kraft treten. Das revidierte BauPG bildet mit seinen Ausführungsbestimmungen in der Bauprodukteverordnung (BauPV) und der Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte (BBL-Verordnung) die Bauproduktegesetzgebung und regelt das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt in der Schweiz. Die Schweizer Bauproduktegesetzgebung ist mit der Europäischen äquivalent

Verordnung über Bauprodukte (Bauprodukteverordnung, BauPV)

Am 1. Oktober 2014 ist die totalrevidierte Fassung der BauPV in Kraft treten. Die revidierte BauPV regelt die Ausführungsbestimmungen des revidierten BauPG.

Verordnung des BBL über die Bezeichnung von europäischen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten betreffend Bauprodukte (BBL-Verordnung)

Mit der BBL-Verordnung, die zusammen mit dem revidierten BauPG und der revidierten BauPV am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist, werden delegierte und Durchführungsrechtsakte zur europäischen Bauprodukteverordnung (CPR, Verordnung (EU) Nr. 305/2011) bezeichnet, damit diese sinngemäss in der Schweiz gelten.