Nachhaltigkeit im BBL
Als Querschnittsamt ist sich das BBL seiner Schlüsselrolle für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Bundesverwaltung bewusst. Es integriert Nachhaltigkeit in seine Geschäftsprozesse und Vorgaben.

Das BBL trägt zur Erreichung der Ziele der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates, des Ziels Netto-Null bis 2040 gemäss Artikel 10 des Klimaschutzgesetzes (KlG) und zur Umsetzung weiterer Strategien der Bundesverwaltung mit Bezug zu Nachhaltigkeit bei.
Das BBL berücksichtigt bei seinen Tätigkeiten die Nachhaltigkeit in Bezug auf die drei Dimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
Für die wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte bezieht sich das BBL auf bewährte Standards und integriert diese in seine Prozesse. Es regelt in eigenen Weisungen die Vorgaben und Verbindlichkeiten bestehender Standards. Dabei richtet sich das BBL nach den Instrumenten der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) und der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB), insbesondere nach der KBOB-Empfehlung «Nachhaltiges Immobilienmanagement» sowie den Leitsätzen und Empfehlungen der BKB für die nachhaltige öffentliche Beschaffung.
Die Nachhaltigkeitsstrategie setzt den konzeptionellen Rahmen für die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei den Tätigkeiten des BBL.
Das BBL informiert seine Stakeholder jährlich mit dem Nachhaltigkeitsbericht über sein Engagement, seine Leistungen und seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Organisationseinheit Nachhaltigkeit verantwortet die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und setzt das Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung RUMBA im BBL um.
Zudem führt das BBL ein Nachhaltigkeitsteam zur strategischen Beratung der Organisationseinheit Nachhaltigkeit und eine Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit zur Unterstützung bei der Umsetzung im BBL. In beiden Gremien sind alle Verantwortungsbereiche des BBL vertreten.
Möchten Sie mit uns Kontakt aufnehmen? Schreiben Sie eine E-Mail an nachhaltigkeit@bbl.admin.ch