Gesetzliche Grundlagen
Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) stützt sich bei der Umsetzung der Kunst am Bau (KaB) Projekte auf klar definierte gesetzliche Grundlagen.
Schliesslich regelt die Vereinbarung zwischen dem BBL und dem Bundesamt für Kultur den gesamten Prozess und gewährleistet eine kohärente und nachhaltige Koordination bei der Entwicklung von Kunst am Bau Projekten.
Artikel 23 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes
Artikel 1.4 der Weisung zum nachhaltigen Immobilienmanagement