Zum Hauptinhalt springen

Leistungserklärung

Die Leistungserklärung ist das zentrale Dokument im System der Bauproduktgesetzgebung. Sie basiert auf der technischen Produktdokumentation, die alle relevanten Angaben zum erforderlichen System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-System) enthält. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Leistungserklärung jedoch nicht erforderlich. Für Bauprodukte, auf die keine harmonisierte technische Norm anwendbar ist, kann nämlich keine Leistungserklärung erstellt werden. Umgekehrt ist sie verpflichtend, wenn eine harmonisierte technische Norm gilt oder wenn der Hersteller eine ETA besitzt.

Die Leistungserklärung gibt die Leistungen eines Bauprodukts an, anders gesagt beantwortet die Leistungserklärung die Frage: Was kann dieses Bauprodukt leisten? Die angegebenen Leistungen werden in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieses Bauprodukts ausgedrückt. Wenn ein Bauprodukt von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst wird oder für das Bauprodukt eine Europäische Technische Bewertung (ETB) erstellt wurde, ergeben sich die wesentlichen Merkmale aus der hEN oder der ETB.

Die Leistungserklärung ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt von Bauprodukten, welche dem harmonisierten Bereich angehören. Die Leistungserklärung muss durch die Herstellerin des Bauprodukts erstellt werden. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor.

Mit der Leistungserklärung übernimmt die Herstellerin die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung.