Die Leistungserklärung gibt die Leistungen eines Bauprodukts an, anders gesagt beantwortet die Leistungserklärung die Frage: Was kann dieses Bauprodukt leisten? Die angegebenen Leistungen werden in Bezug auf die wesentlichen Merkmale dieses Bauprodukts ausgedrückt. Wenn ein Bauprodukt von einer harmonisierten europäischen Norm (hEN) erfasst wird oder für das Bauprodukt eine Europäische Technische Bewertung (ETB) erstellt wurde, ergeben sich die wesentlichen Merkmale aus der hEN oder der ETB. Die Leistungserklärung ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt von Bauprodukten, welche dem harmonisierten Bereich angehören.
Die Leistungserklärung muss durch die Herstellerin des Bauprodukts erstellt werden. Mit der Leistungserklärung übernimmt die Herstellerin die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der erklärten Leistung.
Beispiel: Eine Herstellerin produziert Aussentüren für Einfamilienhäuser. Das hergestellte Produkt ist von der hEN 14351-1: 2006 +A1: 2010: „Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Aussentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit" erfasst. Da es sich um ein Bauprodukt aus dem harmonisierten Bereich handelt, muss der Hersteller auf der Grundlage dieser hEN eine Leistungserklärung erstellen, um seine Aussentüren in Verkehr bringen zu können.