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Veröffentlicht am 30. Juni 2026

Liste der bezeichneten delegierten Rechtsakte der EU mit Schwellenwerten

Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über Bauprodukte (BauPV, SR 933.01) ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verpflichtet, auf seiner Website die Liste der delegierten Rechtsakte der Europäischen Union bereitzustellen, in denen Schwellenwerte für die Leistung von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale festgelegt sind.