Liste der bezeichneten delegierten Rechtsakte der EU mit Schwellenwerten
Gemäss Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung über Bauprodukte (BauPV, SR 933.01) ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verpflichtet, auf seiner Website die Liste der delegierten Rechtsakte der Europäischen Union bereitzustellen, in denen Schwellenwerte für die Leistung von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale festgelegt sind.