Verwendung der Bauprodukte

Die Bauprodukteerlasse des Bundes - also das Bauproduktegesetz (BauPG) und die Bauprodukteverordnung (BauPV) - regeln grundsätzlich nicht die Verwendung von Bauprodukten nach ihrem Inverkehrbringen oder ihrer Bereitstellung auf dem Markt. Da Bauprodukte Zwischenprodukte sind - das Endprodukt ist das Bauwerk, in das sie eingebaut werden -, folgt die Verwendung dem Inverkehrbringen oder der Bereitstellung auf dem Markt zeitlich nach. Unter die Verwendung von Bauprodukten ist - je nach Produkt - die Anwendung, die Inbetriebnahme, der Einbau oder die Installation eines Bauprodukts zu verstehen. So werden die meisten Bauprodukte in ein Bauwerk eingebaut, wie beispielsweise Fenster in die Gebäudehülle oder Fliesen als Wand- und Bodenbelag. Einige Bauprodukte wie Öfen als sog. Raumerwärmungsanlage werden installiert und dann in Betrieb genommen. In jedem Falle werden alle diese Bauprodukte hergestellt, um sie dauerhaft in Bauwerke einzufügen. Das Einfügen in ein Bauwerk entspricht der Verwendung eines Bauprodukts. Dadurch wirkt sich die Leistung eines Bauprodukts - z.B. einer Brandschutztür in Bezug auf ihren Feuerwiderstand - auf die Leistung des Bauwerkes im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke - im Beispiel also den Brandschutz - aus.

Das BauPG und die BauPV enthalten kein Pflichtenheft für die Wirtschaftsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf der Verwenderseite. Verwenderinnen und Verwender sind insbesondere die Planer eines Bauwerks, die Bauherren, die Unternehmen des Bauhaupt- oder des Baunebengewerbes, aber auch Privatpersonen, die im Baumarkt einkaufen. Das BauPG hat die Informationen über die Produktleistungen im Fokus, die die Herstellerin, die Bevollmächtigte, die Importeurin und die Händlerin präzise, unverfälscht und unmittelbar an die Verwenderin und den Verwender des Produkts weitergeben sollen. Welche Produktleistungen ein Bauprodukt aufweist, erfahren die Verwenderinnen und Verwender aus der Leistungserklärung sowie aus den dem Produkt mitzugebenden Sicherheitsinformationen, Installations-, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen. Sie entscheiden, ob ein Bauprodukt für den vorgesehenen Verwendungszweck brauchbar bzw. verwendbar ist. Dazu müssen sie wissen, welche Produktleistungen das Produkt aufweist, ob es für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, ob es die rechtlich vorgeschriebenen Schwellenwerte für die Verwendung einhält und welche Sicherheitsrisiken für die Verwendung zu beachten sind.

Letzte Änderung 06.02.2023

Zum Seitenanfang

https://www.bbl.admin.ch/content/bbl/de/home/themen/fachbereich-bauprodukte/verwendung-der-bauprodukte.html