Eine Technische Bewertungsstelle (TBS), die für einen Produktebereich benannt werden möchte, muss auf der Grundlage einer Akkreditierung nach der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV, SR 946.512) die Erfüllung der Anforderungen nach Anhang 2 des ganz ausschreiben MRA + SR Nummer sowie nach Anhang 6 BauPV gegenüber dem BBL nachweisen.
Eine TBS macht ihr Organigramm und die Namen der Mitglieder ihrer internen Beschlussgremien öffentlich zugänglich.
Eine TBS muss gemäss Anhang 6 vor allem über die folgenden Kompetenzen verfügen:
- Erkennung von möglichen Vorteilen und Risiken bei der Verwendung innovativer Bauprodukte, wenn gesicherte / konsolidierte technische Informationen über ihre Leistung im Fall eines Einbaus in Bauwerke fehlen.
- Umsetzung des Ergebnisses der Risikoanalyse in technische Kriterien für die Bewertung des Verhaltens und der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
- Bereitstellen der technischen Informationen, die von den Beteiligten des Bauprozesses als potenzielle Verwendende von Bauprodukten (Herstellerin, Konstrukteure, Auftragnehmer, Installationsbetriebe) benötigt werden.
- Entwicklung und Validierung geeigneter (Prüf- oder Berechnungs-) Verfahren zur Bewertung der Leistung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale der Bauprodukte unter Berücksichtigung des Stands der Technik.
- Verstehen und Evaluieren des Herstellungsprozesses eines konkreten Produkts zwecks Ermittlung geeigneter Massnahmen zur Gewährleistung der Produktbeständigkeit im Verlauf des betreffenden Herstellungsprozesses.
- Bewertung der Leistung in Bezug auf die wesentlichen Merkmale von Bauprodukten anhand harmonisierter Kriterien und auf der Grundlage harmonisierter Verfahren.
- Gewährleistung von Einheitlichkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität und Rückverfolgbarkeit durch die dauerhafte Anwendung zweckmässiger Verwaltungsverfahren.
In Anhang 6 der BauPV finden sich die Anforderungen detailliert ausgeführt.
Eine TBS muss Mitglied in der privatrechtlich organisierten europäischen Organisation technischer Bewertungsstellen EOTA (European Organisation for Technical Assessment) sein.