Technische Bewertungsstellen

Technische Bewertungsstellen (TBS) haben die Befugnis, Europäische Technische Bewertungen (ETB) auszustellen. ETB bilden die Grundlage für die Erstellung einer europaweit gültigen Leistungserklärung für Produkte, die nicht oder nur teilweise von harmonisierten Normen erfasst sind (vgl. Art. 13 BauPG). TBS sollen für bestimmte, festzulegende Produktebereiche benannt werden (Art. 30 Abs. 2, Art. 31 Abs. 1 und Anhang 5 BauPV). Es soll eine amtliche TBS geben. Weitere TBS können durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) benannt werden. Basis der Benennung weiterer TBS soll die Akkreditierung nach der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung (AkkBV, SR 946.512) und eine Mitgliedschaft der TBS in der privatrechtlich organisierten europäischen Organisation technischer Bewertungsstellen EOTA (European Organisation for Technical Assessment) sein.

 

Letzte Änderung 20.10.2020

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