Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH)
Dieses Konkordat ist am 3. Februar 2003 in Kraft getreten. Es ergänzt das BauPG und die BauPV in Bereichen, in denen die Gesetzgebungskompetenzen bei den Kantonen liegen: Während die Bundeserlasse das Inverkehrbringen der Bauprodukte regeln, bildet die IVTH die Grundlage damit kantonale Bestimmungen, die insbesondere die Anforderungen an die Bauwerke regeln können, in allen Kantonen die gleichen sind.
Die IVTH bestimmt, dass zu ihrem Vollzug ein Interkantonales Organ Technische Handelshemmnisse (IOTH) gebildet wird. Die Regierungen der Kantone sind darin vertreten. Dieses Organ ist insbesondere zuständig für den Erlass von Vorschriften bezüglich Anforderungen an Bauwerke; diese Vorschriften sind für alle Kantone verbindlich.