Rechtsgrundlagen Europa

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106 EWG des Rates (Construction Products Regulation, CPR)
Die EU-Bauprodukterichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) wurde zum 1. Juli 2013 vollständig von der neuen CPR abgelöst. Die Bauprodukterichtlinie war keine typische Richtlinie nach dem New Approach. Die Besonderheiten des Produktbereichs hatten zur Revision der Bestimmungen für diesen Sektor geführt. Die CPR folgt daher auch nur mit Einschränkungen dem Neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework NLF). Die CPR verfolgt das gleiche Ziel wie die bisherige Bauprodukterichtlinie, die auf die Beseitigung der technischen Handelshemmnisse im Bauproduktesektor ausgerichtet war und den freien Verkehr dieser Produkte im EU-Binnenmarkt verbessern wollte. Die neue Verordnung soll aber für eine Vereinfachung, grössere Transparenz und höhere Wirksamkeit der bisherigen Regelungen sorgen.

Auch wenn das Ziel das gleiche bleibt, liegt der CPR doch ein anderes Konzept als der Bauprodukterichtlinie zugrunde. Es besteht darin, dass die Informationen über die Produktleistungen harmonisiert werden, indem die Methoden, Verfahren und andere Instrumente zur Beschreibung und Bewertung der Produktmerkmale vereinheitlicht (harmonisiert) werden sollen. Die Herstellerin deklariert die Produktleistungen in einer Leistungserklärung. Die Kategorie der «Brauchbarkeit» von Bauprodukten nach der bisherigen Bauprodukterichtlinie wird aufgegeben. Über die Brauchbarkeit eines Produkts sollen unter der CPR die Verwenderin und der Verwender entscheiden.

Die CPR kennt ausserdem delegierte und Durchführungsrechtsakte, die die Anwendung des neuen Bauprodukterechts in Europa in bestimmten Bereichen konkretisieren sollen.

Mehr Informationen zur CPR finden Sie auf der Webseite der EU-Kommission.

  Abk.

Verordnung (EU) Nr. 305/2011
(Construction Products Regulation)

Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011

CPR

Delegierte und Durchführungsrechtsakte nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011:

1) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1062/2013 der Kommission vom 30. Oktober 2013 über das Format der Europäischen Technischen Bewertung für Bauprodukte:
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1062/2013 der Kommission vom 30. Oktober 2013

2) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2013 über die Bedingungen für die Zurverfügungstellung einer Leistungserklärung von Bauprodukten auf einer Webseite
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 157/2014 der Kommission vom 30. Oktober 2013

3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 568/2014 der Kommission vom 18. Februar 2014 zur Änderung des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 568/2014 der Kommission vom 18. Februar 2014

4) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 574/2014 der Kommission vom 21. Februar 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über das bei der Erstellung einer Leistungserklärung für Bauprodukte zu verwendende Muster
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 574/2014 der Kommission vom 21. Februar 2014

5) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1291/2014 der Kommission vom 16. Juli 2014 über die Bedingungen für eine ohne weitere Prüfungen vorgenommene Einstufung von Holzwerkstoffen gemäss der Norm EN 13986 sowie von Innen- und Aussenbekleidungen aus Massivholz gemäss der Norm EN 14915 im Hinblick auf ihr Brandschutzvermögen, wenn sie für Wand- und Deckenbekleidungen verwendet werden
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1291/2014 der Kommission vom 16. Juli 2014

6) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1292/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung bestimmter unter die Norm EN 14342 fallender unbeschichteter Holzfussböden im Hinblick auf deren Brandverhalten
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1292/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014

7) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1293/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 über die Bedingungen für die ohne Prüfung erfolgende Klassifizierung von Putzträgern und Putzprofilen aus Metall für Innenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-1 gilt, von Putzträgern und Putzprofilen aus Metall für Aussenputze, für die die harmonisierte Norm EN 13658-2 gilt, und von Hilfs- und Zusatzprofilen aus Metall, für die die harmonisierte Norm EN 14353 gilt, in Bezug auf ihr Brandverhalten
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1293/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014

8) Delegierter Beschluss (EU) 2015/1936 der Kommission vom 8. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Belüftungskanälen und -rohren zur Belüftung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Delegierter Beschluss (EU) 2015/1936 der Kommission vom 8. Juli 2015

9) Delegierter Beschluss (EU) 2015/1958 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Geosynthetics und verwandten Produkten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Delegierter Beschluss (EU) 2015/1958 der Kommission vom 1. Juli 2015

10) Delegierter Beschluss (EU) 2015/1959 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Produkten für die Abwasserentsorgung und -behandlung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Delegierter Beschluss (EU) 2015/1959 der Kommission vom 1. Juli 2015

11) Delegierte Verordnung  (EU) 2016/364 der Kommission vom 1. Juli 2015 über die Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Delegierte Verordnung  (EU) 2016/364 der Kommission vom 1. Juli 2015

Letzte Änderung 11.05.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bbl.admin.ch/content/bbl/de/home/themen/fachbereich-bauprodukte/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen-europa.html