Informationstagung "Inverkehrbringen von Bauprodukten" 2008

Eine Informationstagung des BBL und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte zum bilateralen Abkommen mit der EU und zu den Regelungen in der Schweiz

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben im März 2008 ihr im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossenes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA, SR 0.946.526.81) um ein neues Kapitel über Bauprodukte erweitert. Das neue Kapitel erleichtert das Inverkehrbringen von Schweizer Bauprodukten in der EU, da damit die Konformitätsbewertungen und technischen Zulassungen von Bauprodukten gegenseitig anerkannt werden. Auch die schweizerischen Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen profitieren vom MRA: Diese können nämlich neu Konformitätsbewertungen durchführen, deren Ergebnisse im ganzen EU-Raum gültig sind. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) war an den Verhandlungen mit der EU-Kommission zum neuen MRA-Bauproduktekapitel massgeblich beteiligt.

Über die Auswirkung dieses Abkommens und über weitere wichtige Aspekte der schweizerischen Bauprodukteerlasse informierte am 21. August 2008 eine Tagung des BBL und der Eidgenössischen Kommission für Bauprodukte. Sie hatte zum Ziel, die Hintergründe und Zusammenhänge in diesem komplexen Bereich zu erklären und für die Praxis verständlicher zu machen. Der Departementsvorsteher des EFD, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, eröffnete die Tagung mit seiner Eröffnungsrede: „Warum braucht die schweizerische Bauwirtschaft ein Bauproduktegesetz und ein Bauprodukteabkommen mit der EU?"

Die Tagung wurde sehr positiv aufgenommen und erfreute sich eines regen Interesses. Ungefähr 150 Fachleute aus den interessierten Fachkreisen nahmen an der Veranstaltung teil:

  • Bauproduktehersteller und -händler sowie Importeure und Exporteure von Bauprodukten, die für ein Inverkehrbringen der Bauprodukte in der Schweiz und auf dem EU-Markt sorgen,
  • Dienstleistungserbringer der Konformitätsbewertungs- und Zulassungsstellen, die dieses Inverkehrbringen durch ihre Expertise unterstützen,
  • Ingenieure und Architekten sowie Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Bauprodukte in der Schweiz und in ganz Europa in die Bauwerke einbauen,
  • und Bauherren, die diese nach harmonisierten technischen Vorschriften hergestellten Produkte in ganz Europa nachfragen können.
  • Sechs Fachreferate informierten einerseits über die Bauproduktegesetzgebung der Schweiz sowie das Bauproduktekapitel im bilateralen Abkommen mit der EU und andererseits zu den Auswirkungen der Bauproduktegesetzgebung und des Bauproduktekapitels auf die verschiedenen betroffenen Fachkreise. Die einzelnen Fachreferate sind unter den Links rechts unter „Referate der Tagung" abrufbar.
  • Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Diskussions- und Fragerunde mit den Veranstaltungsteilnehmern.

Letzte Änderung 30.06.2015

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