Drittes Reporting zum Unterbringungskonzept 2024 der Bundesverwaltung

Bern, 06.09.2017 - Der Bundesrat liess sich an seiner Sitzung vom 6. September 2017 über das dritte Reporting zum Unterbringungskonzept 2024 (UK2024) informieren. Mit diesem Reporting zeigt das zuständige Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Stand der Umsetzung des Konzepts zur Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung auf.

Der Bundesrat hat das dritte Reporting zum UK 2024 der zivilen Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen. Es zeigt, dass die zunehmende Nachfrage nach Büroarbeitsplätzen im Raum Bern und die erfolgten Budgetkürzungen die Umsetzung des UK 2024 beeinflussen. Die Endziele des Konzepts sind jedoch gemäss dem drittem Reporting mit einer leichten Verzögerung nach wie vor erreichbar.

Im UK 2024 sind die Grundsätze für die wirtschaftliche Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung geregelt. Kernelemente sind die Konzentration von Verwaltungseinheiten an definierten Standorten im Raum Bern sowie die Optimierung des Verhältnisses Eigentum zu Miete. Am 11. Mai 2011 hatte der Bundesrat das UK 2024 zur Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, dieses umzusetzen. Ein erstes Reporting war im Oktober 2013 erfolgt.


Adresse für Rückfragen

Jonas Spirig, Kommunikation, Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Tel. +41 58 465 50 03, infodienst@bbl.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
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Letzte Änderung 26.04.2021

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