Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes

Bern, 01.04.2015 - Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen eröffnet. Ziel der Revision ist einerseits die Umsetzung des revidierten WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Andererseits sollen die öffentlichen Beschaffungsordnungen des Bundes und der Kantone – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander so weit wie möglich angeglichen werden.

Die Revision des Beschaffungsrechts des Bundes hat zum Ziel, das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen auf Stufe Bund umzusetzen und so Schweizer Unternehmen im Ausland einen erweiterten Marktzutritt zu ermöglichen. Gleichzeitig haben die vorliegenden Entwürfe zum Ziel, die Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen – unter Beibehaltung der föderalen Kompetenzregelung – einander inhaltlich so weit wie möglich anzugleichen. Diese Harmonisierungsbestrebungen von Bund und Kantonen stellen die bedeutsamste Neuerung dar und entsprechen einem Anliegen von Politik und Wirtschaft. Insgesamt soll mit der Vorlage der Wettbewerb gestärkt, das Beschaffungsverfahren flexibilisiert und modernisiert sowie die Rechtssicherheit und die Anwenderfreundlichkeit des Beschaffungsrechts schweizweit verbessert werden.

Die harmonisierten Revisionstexte des Vorentwurfs für ein Bundesgesetz und der kantonalen Vorlage für ein revidiertes Konkordat wurden durch eine paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzte Arbeitsgruppe erarbeitet. Nach der Vernehmlassung der Kantone zu ihrer Vorlage (IVöB) wird nun die weitgehend analoge Bundesvorlage den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.

Das Vernehmlassungverfahren dauert bis zum 1. Juli 2015.


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Letzte Änderung 26.04.2021

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