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Frage:
Im Vertrag wurde vereinbart: Teuerung nach KBOB.
Wie sind Preisänderungenin dieser Situation abzurechnen?
Antwort:
Grundsätzlich ist das Verfahren, nach dem die Preisänderungen abgerechnet werden sollen, bereits in den Ausschreibungsunterlagen genau zu definieren. Siehe hierzu (Publikationen / Preisänderungsfragen / Leitfaden)
In diesem Leitfaden sind die Auswahlkriterien und die nötigen Angaben enthalten, welche in eine Ausschreibung aufgenommen werden müssen, damit die Abrechnung der Preisänderungen klar definiert ist.
Im Fall, wo dies in der Ausschreibungsphase unterlassen worden ist, ist so zu verfahren wie im Leitfaden beschrieben. Die Fakten wie Kostengrundlagen und andere Basisangaben müssen im Nachhinein rekonstruiert werden. Wichtig ist das Einverständnis beider Vertragsparteien zum gewählten Verfahren.
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