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Die Regelungsaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens kann - etwas vereinfacht - wie folgt beschrieben werden:
Als Grundordnungen fungieren:
Diese werden überlagert durch Rahmenordnungen, die vor allem im Dienst der Liberalisierung bzw. der Nichtdiskriminierung auswärtiger Anbieter stehen, nämlich:
Diese Rahmenordnungen bezwecken nicht eine umfassende Regelung oder Vereinheitlichung des öffentlichen Beschaffungswesens, sondern statuieren in erster Linie Mindestanforderungen betreffend die Ausgestaltung des nachgeordneten Rechts. Im Zentrum stehen dabei die einzelnen Verfahrensabschnitte (insb. Ausschreibung, Zuschlagserteilung, Rechtsschutzverfahren).
Im Zentrum stehen dabei die einzelnen Verfahrensabschnitte (insb. Ausschreibung, Zuschlagserteilung, Rechtsschutzverfahren
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